Zuletzt aktualisiert: 11. September 2026
Hinweis zur Übersetzung: Diese deutsche Fassung dient nur der Information. Bei Abweichungen oder Auslegungsunterschieden ist die englische Fassung maßgeblich.
Diese Allgemeinen Lizenzbedingungen (die „Bedingungen“) regeln den Zugang zu und die Nutzung von urheberrechtlich oder anderweitig geschützten digitalen Werken, die unter der Marke ElectroDesigner bereitgestellt werden, einschließlich Software, webbasierter Anwendungen, Engineering-Tools, Rechner, digitaler Publikationen, E-Books, Vorlagen, technischer Dokumente, Grafiken, Datenbanken und anderer digitaler Inhalte (jeweils ein „Lizenzwerk“).
Der „Lizenzgeber“ ist der Autor oder sonstige Rechteinhaber, der auf der jeweiligen Produktseite, beim Checkout, auf dem Beleg oder in einem zugehörigen rechtlichen Hinweis als Verkäufer oder Lizenzgeber angegeben ist. ElectroDesigner ist die Marke, unter der die Lizenzwerke angeboten werden. Die Person oder Organisation, die ein Lizenzwerk erhält oder nutzt, ist der „Lizenznehmer“.
1. Geltungsbereich und Zustimmung
Diese Bedingungen gelten, sofern ein bestimmtes Lizenzwerk nicht von separaten Bedingungen begleitet wird, die diese ausdrücklich ersetzen. Produktspezifische Bedingungen auf Produktseite, Checkout oder beim Lizenzwerk sind Bestandteil des jeweiligen Lizenzvertrags.
Durch Kauf, Aktivierung, Download, Zugriff oder Nutzung eines Lizenzwerks nach Bereitstellung dieser Bedingungen verpflichtet sich der Lizenznehmer zur Einhaltung der anwendbaren Lizenzbedingungen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich der Zahlung etwaiger Gebühren und der Einhaltung dieser Bedingungen gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer ein beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, das Lizenzwerk für die angegebene Dauer, Nutzerzahl, den angegebenen Zweck und Zugriffsweg zu nutzen.
Sofern produktspezifisch nichts anderes angegeben ist, gilt die Lizenz für eine natürliche Person. Eigentum am Lizenzwerk und Urheberrechte werden nicht übertragen.
3. Produktspezifische Lizenzbedingungen
Ein Lizenzwerk kann zusätzliche Bedingungen enthalten, darunter Lizenzdauer, autorisierte Nutzerzahl, erlaubte gewerbliche oder berufliche Nutzung, Zugriffsweg, Update-Berechtigung, technische Einschränkungen, Organisations-/Teamnutzung und enthaltenen Support.
Bei Widerspruch zwischen produktspezifischer Bedingung und diesen Allgemeinen Lizenzbedingungen geht die produktspezifische Bedingung für das betreffende Lizenzwerk vor.
4. Erlaubte Nutzung
Der Lizenznehmer darf das Lizenzwerk im Rahmen der produktspezifischen Bedingungen bestimmungsgemäß nutzen. Ist professionelle oder gewerbliche Nutzung erlaubt, darf das Lizenzwerk in der eigenen Arbeit für Arbeitgeber, Kunden oder Organisationen verwendet werden, ohne das Lizenzwerk selbst auf diese Dritten zu übertragen.
Erzeugt ein Lizenzwerk Berechnungen, Berichte, Zeichnungen, ausgefüllte Dokumente oder andere Ergebnisse, dürfen diese üblicherweise in eigenen Projekten verwendet werden, sofern produktspezifisch nichts anderes bestimmt ist. Dies gewährt kein Recht zur Weitergabe der zugrunde liegenden Software, Vorlage, Datenbank oder Ausgangsmaterialien.
5. Verbotene Nutzung
Sofern nicht durch Lizenz oder zwingendes Recht ausdrücklich erlaubt, darf der Lizenznehmer insbesondere nicht:
- das Lizenzwerk verkaufen, unterlizenzieren, vermieten, verleasen, übertragen oder weiterverteilen;
- eine persönliche Lizenz, einen Aktivierungsschlüssel, ein Konto oder Zugangsdaten mit anderen Personen teilen;
- das Lizenzwerk unbefugten Dritten zum Download, Kopieren oder zur Nutzung bereitstellen;
- Urheberrechts-, Herkunfts- oder Eigentumshinweise entfernen oder verdecken;
- Lizenzierungs-, Authentifizierungs-, Schutz- oder Zugriffskontrollen umgehen;
- geschützten Quellcode reverse-engineeren, dekompilieren oder ableiten, außer soweit zwingendes Recht dies ausdrücklich erlaubt;
- wesentliche proprietäre Datenbankinhalte systematisch auslesen oder reproduzieren;
- automatisierte Extraktion oder Kopie zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts, einer Datenbank oder eines Dienstes verwenden; oder
- ein Lizenzwerk ohne ausdrückliche Berechtigung als durch Hersteller, Normenstelle, Zertifizierungsstelle oder Behörde zertifiziert, genehmigt oder empfohlen darstellen.
6. Software, Webanwendungen und Lizenzaktivierung
Software und webbasierte Lizenzwerke können einen gültigen Lizenzschlüssel, Kaufnachweis, Session-Cookie oder andere Berechtigungsprüfung verlangen. Der Lizenzgeber darf angemessene technische Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff, Credential-Sharing, automatisierten Missbrauch oder Umgehung einsetzen.
Wird eine Lizenz über Gumroad oder einen anderen Lizenzanbieter verifiziert, kann das Lizenzwerk mit dem Server des Lizenzgebers und diesem Anbieter kommunizieren. Eine Lizenz kann bei begründetem Verdacht auf Betrug, unbefugte Weitergabe oder wesentliche Vertragsverletzung vorbehaltlich zwingenden Rechts gesperrt oder beendet werden.
7. Geistiges Eigentum
Lizenzwerke und ihre geschützten Elemente – einschließlich ursprünglichem Softwarecode, Anwendungslogik, Dokumentation, visuellen Materialien, Auswahl oder Anordnung von Daten, Originaltexten und anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten – bleiben Eigentum des Lizenzgebers oder der jeweiligen Rechteinhaber. Nicht ausdrücklich eingeräumte Rechte bleiben vorbehalten.
8. Vorlagen, Publikationen und Lehrmaterial
Sofern produktspezifisch nichts anderes bestimmt ist, gewährt der Kauf einer Publikation, eines E-Books, einer Vorlage oder eines technischen Dokuments das Recht, die gelieferte Kopie für eigene Zwecke des autorisierten Nutzers zu verwenden. Ein Recht zum Weiterverkauf, Neuveröffentlichen, Hochladen, Verteilen oder Weitergeben des Originalwerks entsteht nicht.
Ist eine Vorlage für professionelle Nutzung lizenziert, darf sie zur Erstellung fertiger Projektdokumente für eigene Projekte, Arbeitgeber oder Kunden verwendet werden; die wiederverwendbare Ausgangsvorlage selbst darf nicht weitergegeben werden.
9. Drittmaterial, Marken und Herstellerdaten
Ein Lizenzwerk kann Produkte, technische Daten, Normen, Marken oder anderes Material Dritter referenzieren. Namen und Marken Dritter bleiben Eigentum ihrer jeweiligen Inhaber. Eine Referenz bedeutet für sich keine Unterstützung, Partnerschaft, Zertifizierung oder Empfehlung.
Technische Informationen können sich ändern. Bei Engineering- oder sonstiger sicherheitsrelevanter Nutzung bleiben aktuelle offizielle Herstellerdokumentation, anwendbare Normen, Projektanforderungen und zwingendes Recht maßgeblich.
10. Engineering- und Fachverantwortung
Engineering-Rechner, Software und technische Ressourcen von ElectroDesigner sind Entscheidungsunterstützung. Sie ersetzen keine fachliche Beurteilung, projektspezifische Verifizierung, Zertifizierung oder Freigabe durch eine qualifizierte Person.
Der Lizenznehmer bleibt verantwortlich für Eingabedaten, Annahmen, Auswahl der anwendbaren Normen, Interpretation der Ergebnisse, Verifizierung von Herstellerratings, endgültige Auslegungsentscheidungen und Konformität des fertiggestellten Werks.
Ergebnisse werden weder als fehlerfrei noch vollständig oder für ein bestimmtes Projekt geeignet garantiert. Relevante Eingaben, Ausgaben, Normen, Herstellerdaten und Projektanforderungen sind vor Designfreigabe, Beschaffung, Installation oder Konformitätsentscheidung unabhängig zu prüfen.
11. Updates und Änderungen
Soweit Updates während einer aktiven Lizenzperiode enthalten sind, kann der Lizenzgeber Korrekturen, Sicherheitsupdates, Datenupdates, Funktionsverbesserungen und andere Revisionen bereitstellen. Funktionen können aus technischen, rechtlichen, sicherheitsbezogenen oder produktentwicklungsbezogenen Gründen geändert oder eingestellt werden, soweit gesetzlich zulässig.
Roadmap-Punkte, Previews, Beta-Funktionen und Aussagen über mögliche zukünftige Funktionen sind keine vertragliche Lieferzusage, sofern beim Kauf nicht ausdrücklich anders erklärt. Zwingende Rechte bezüglich Konformität, Updates oder Änderungen bleiben unberührt.
12. Verfügbarkeit gehosteter Werke
Bei online zugänglichen Lizenzwerken bemüht sich der Lizenzgeber angemessen um Verfügbarkeit, garantiert jedoch keinen unterbrechungsfreien Betrieb. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Infrastruktur-/Drittfehler oder Umstände außerhalb angemessener Kontrolle können zu Unterbrechungen führen.
13. Kauf- und Zahlungsplattformen
Lizenzwerke können über Gumroad oder eine andere autorisierte Zahlungsplattform verkauft werden. Zahlungsabwicklung, Checkout, Transaktionssteuern, Belege und Zahlungsadministration können durch diese Plattform unter den beim Kauf angezeigten Bedingungen erfolgen. Die Lizenz zur Nutzung richtet sich nach diesen Bedingungen und den produktspezifischen Bedingungen.
14. Erstattungen, Widerruf und Verbraucherrechte
Zwingende Verbraucherrechte, gesetzliche Rechtsbehelfe und gegebenenfalls Widerrufsrechte bleiben unberührt. Beginnt der Zugang zu digitalen Inhalten oder Funktionen unmittelbar nach Kauf, können besondere gesetzliche Regeln zu Leistungsbeginn und Widerruf gelten.
Freiwillige Rückerstattungs- oder Geld-zurück-Zusagen ergänzen zwingende Rechte und richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Angebots. Bei Drittplattformen gelten zusätzlich deren Abwicklungsverfahren.
15. Mängel und Konformität
Soweit zwingendes Recht Rechte wegen Mängeln, Konformität, Updates oder digitaler Leistung gewährt, bleiben diese bestehen. Nicht abdingbare Rechte werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
16. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Lizenzgeber nicht für indirekte oder Folgeschäden aufgrund falscher Eingabedaten, Fehlgebrauch, unverifizierter Drittinformationen oder Nutzung außerhalb des angegebenen Umfangs.
Für Lizenznehmer, die geschäftlich oder beruflich handeln, ist die vertragliche Gesamthaftung aus einem bestimmten kostenpflichtigen Lizenzwerk – soweit gesetzlich zulässig – auf die in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Lizenzgebühren für dieses Lizenzwerk beschränkt.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
17. Beendigung
Der Lizenzgeber kann eine Lizenz wegen wesentlicher Vertragsverletzung sperren oder beenden, insbesondere bei unbefugter Weiterverteilung, absichtlichem Teilen von Zugangsdaten, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder systematischer Extraktion geschützter Inhalte. Wo angemessen und möglich, kann zuvor Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden.
Nach Beendigung ist die Nutzung der betroffenen Funktionen oder Kopien einzustellen, soweit zwingendes Recht oder produktspezifische Bedingungen keine weitere Nutzung erlauben.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Lizenzwerk werden nach den anwendbaren Datenschutzinformationen verarbeitet. Drittanbieter für Zahlung oder Lizenzierung verarbeiten Daten nach ihren eigenen Datenschutzregeln. Vertrauliche oder personenbezogene Informationen sollten nicht in Projektnamen, Notizen oder Uploads gespeichert werden, sofern die Produktdokumentation dies nicht ausdrücklich unterstützt.
19. Anwendbares Recht
Soweit zwingendes Recht nichts anderes verlangt, gelten die Gesetze der Slowakischen Republik. Verbraucher verlieren dadurch keine zwingenden Schutzrechte, die vertraglich nicht ausgeschlossen werden können.
20. Änderungen dieser Bedingungen
Der Lizenzgeber kann diese Bedingungen für zukünftige Transaktionen aktualisieren. Grundsätzlich gilt für einen Kauf die bei diesem Kauf bereitgestellte Fassung. Wesentliche nachteilige Änderungen werden nicht rückwirkend angewandt, außer soweit gesetzlich zulässig oder erforderlich bzw. angemessen für Sicherheit oder Rechtskonformität.
21. Salvatorische Klausel und Gesamtvereinbarung
Ist eine Bestimmung unwirksam oder nicht durchsetzbar, gelten die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang weiter. Diese Bedingungen bilden zusammen mit den produktspezifischen Bedingungen den Lizenzvertrag für das jeweilige Lizenzwerk.
22. Kontakt
Lizenzfragen und Mitteilungen können an info@electrodesigner.com gesendet werden. Die rechtliche Identität des jeweiligen Lizenzgebers ist die auf Produktseite, Checkout, Beleg oder rechtlichem Hinweis angegebene Identität.